Landesfolge, die

Landesfolge, die

Die Landesfolge, plur. inus. die Verbindlichkeit der Einwohner eines Landes, dem Aufgebothe des Landesherren in dringenden Fällen zu folgen, welche von der Landfolge noch unterschieden ist.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Landfolge, die — Die Landfolge, plur. die n, die Verbindlichkeit der Unterthanen, dem Grund oder Gerichtsherren in nöthigen Fällen über Land zu folgen, z.B. wenn flüchtige Verbrecher zu verfolgen, Kriegesfahren zu thun, Züge und Wachen zu verrichten sind u.s.f. S …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Landfolge — war früher die Verpflichtung der Landeseinwohner gegenüber der Landesherrschaft, gemeine Dienste abzuleisten, die ohne Vorbildung ausgeführt werden können. Auch zu Kriegszwecken, zum Zweck der Landespolizei und bei allgemeiner Notlage des Landes …   Deutsch Wikipedia

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