Landfolge, die

Landfolge, die

Die Landfolge, plur. die -n, die Verbindlichkeit der Unterthanen, dem Grund- oder Gerichtsherren in nöthigen Fällen über Land zu folgen, z.B. wenn flüchtige Verbrecher zu verfolgen, Kriegesfahren zu thun, Züge und Wachen zu verrichten sind u.s.f. S. Landesfolge.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Landfolge — Landfolge,   im alten deutschen Reich die auf das allgemeine Aufgebot des Frühmittelalters zurückgehende Dienstpflicht, die die Landesbewohner regional unterschiedlich im Kriegsfall zu leisten hatten, zumeist im Fußvolk und im Tross der… …   Universal-Lexikon

  • Landfolge — war früher die Verpflichtung der Landeseinwohner gegenüber der Landesherrschaft, gemeine Dienste abzuleisten, die ohne Vorbildung ausgeführt werden können. Auch zu Kriegszwecken, zum Zweck der Landespolizei und bei allgemeiner Notlage des Landes …   Deutsch Wikipedia

  • Landfolge — (Landesfronen), die Verpflichtung der Untertanen zu gemeinen, d.h. keine besondere Vorbildung erfordernden Diensten zum Besten des Landes. Dahin gehörten: Kriegsdienste (Heeresfolge) und Dienste zum Vorspann, insbes. Kriegsfuhren; ferner: Dienste …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Landfolge — (Landhode, Reis, Raisa), die als Überbleibsel. des alten Grafen u. Heerdienstes mancher Orten noch vorkommende Verbindlichkeit der Unterthanen, ihrem Gerichtsherrn über Land zu folgen, um z.B. die Gegend von Vagabunden zu säubern, Verbrecher… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Landesfolge, die — Die Landesfolge, plur. inus. die Verbindlichkeit der Einwohner eines Landes, dem Aufgebothe des Landesherren in dringenden Fällen zu folgen, welche von der Landfolge noch unterschieden ist …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Folge (3), die — 3. Die Folge, plur. die n, von dem folgenden Zeitworte folgen. 1. Der Zustand, da eine Person oder Sache auf die andere folgt, ohne Plural. 1) Der Zustand, da eine Sache immer auf die andere folget, eine Reihe. Die Folge der Töne. Die schnelle… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Wehrsystem — (Wehrverfassung), die Gesammtheit der Einrichtungen eines Staates für den Krieg. Abhängig ist jedes W. von der politischen, wie geographischen Lage des Landes u. es ist am deutlichsten dadurch charakterisirt, wie es seine Streitkräfte organisirt …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Hoheitsrechte — (Majestätsrechte, Regalien, Jura majestatica, Regalia), diejenigen Befugnisse, deren Ausübung in einem Staate dem Inhaber der Staatsgewalt hinsichtlich der Regierung u. Verwaltung des Staates entweder verfassungsmäßig, od. kraft besonderer… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Musterungsbescheid — Die Musterung ist eine Untersuchung der körperlichen und geistigen Eignung eines Menschen für den Wehrdienst. Musterungen gibt es nicht erst seit der Einführung der gesetzlichen Wehrpflicht zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Schon bei der Werbung… …   Deutsch Wikipedia

  • Musterung — Die Musterung ist eine Untersuchung der körperlichen und geistigen Eignung eines Menschen für den Wehrdienst. Musterungen gibt es nicht erst seit der Einführung der gesetzlichen Wehrpflicht zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Schon bei der Werbung… …   Deutsch Wikipedia

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