Landknecht, der

Landknecht, der

Der Landknêcht, des -es, plur. die -e, ein Gerichtsdiener auf dem Lande, oder so fern er in gerichtlichen Angelegenheiten auf dem Lande gebraucht wird; zum Unterschiede von einem Stadtknechte.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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