- Landschranne, die
Die Landschranne, plur. die -n, S. Landgericht.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Die Landschranne, plur. die -n, S. Landgericht.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Schranne, die — Die Schranne, plur. die n, ein nur im Oberdeutschen übliches und mit Schranke gleichbedeutendes Wort, so wohl ein Geländer, eine aus Gitterwerk bestehende Einfassung und Befriedigung, als auch den auf solche Art befriedigten Ort zu bezeichnen.… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Mittlere Gerichtsbarkeit — Die Mittlere Gerichtsbarkeit ist ein Begriff aus dem mittelalterlichen und dem frühen neuzeitlichen Recht und umfasst die Gerichtsbarkeit über bestimmte Ordnungswidrigkeiten beziehungsweise Straftaten und/oder zivilrechtliche Streitigkeiten.… … Deutsch Wikipedia
Landgericht, das — Das Landgericht, des es, plur. die e. 1) Ein höheres Gericht, dessen Gewalt sich über ein ganzes Land, und die darin befindlichen und von der gewöhnlichen Gerichtbarkeit befreyeten Personen erstrecket, und welches in manchen Gegenden auch… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart