Lehenhaft

Lehenhaft

Lehenhaft, oder Lehnhaft, adj. et adv. die Eigenschaft eines Lehens habend; lehenbar. Ein lehenhaftes Gut. Ingleichen zum Lehen gehörig, in dem Lehen gegründet, wofür im Niedersächsischen und einigen andern Gegenden das ungebräuchlichere lehnisch üblich ist.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

Игры ⚽ Нужна курсовая?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Lehenbar — Lehenbar, oder Lehnbar, adj. et adv. 1) Der Lehen oder Belehnung fähig. Nach dem Schwabenspiegel wird ein Kind im dreyzehenten Jahre lehenbar. 2) Die Eigenschaft eines Lehens habend. Ein lehnbares Gut. S. Lehenhaft. 3) In engerer Bedeutung, einem …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”