- Lehenhaft
Lehenhaft, oder Lehnhaft, adj. et adv. die Eigenschaft eines Lehens habend; lehenbar. Ein lehenhaftes Gut. Ingleichen zum Lehen gehörig, in dem Lehen gegründet, wofür im Niedersächsischen und einigen andern Gegenden das ungebräuchlichere lehnisch üblich ist.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.