Lehenhaft

Lehenhaft

Lehenhaft, oder Lehnhaft, adj. et adv. die Eigenschaft eines Lehens habend; lehenbar. Ein lehenhaftes Gut. Ingleichen zum Lehen gehörig, in dem Lehen gegründet, wofür im Niedersächsischen und einigen andern Gegenden das ungebräuchlichere lehnisch üblich ist.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Lehenbar — Lehenbar, oder Lehnbar, adj. et adv. 1) Der Lehen oder Belehnung fähig. Nach dem Schwabenspiegel wird ein Kind im dreyzehenten Jahre lehenbar. 2) Die Eigenschaft eines Lehens habend. Ein lehnbares Gut. S. Lehenhaft. 3) In engerer Bedeutung, einem …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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