- Leibeigenthum, das
Das Leibeigenthum, des -es, plur. inus. das Eigenthumsrecht über den Leib, d.i. die Person, eines andern, das Recht über einen Leibeigenen.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Das Leibeigenthum, des -es, plur. inus. das Eigenthumsrecht über den Leib, d.i. die Person, eines andern, das Recht über einen Leibeigenen.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Leibrecht, das — Das Leibrêcht, des es, plur. inus. in einigen Gegenden, das Leibeigenthum, das Eigenthumsrecht über die Person eines andern … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Leibeigenschaft — Leibeigenschaft, Leibeigenthum (Servage), mildere Form der Sklaverei, germanischen Ursprungs. Der Leibeigene ist mit seiner Person und seinem Eigenthume von seinem Herrn abhängig; er darf ohne den Willen des Herrn das Gut oder den Wohnsitz nicht… … Herders Conversations-Lexikon