Leibfall, der

Leibfall, der

Der Leibfall, des -es, plur. die -fälle, in einigen Gegenden, derjenige Fall, d.i. Umstand, da das Gut eines Leibeigenen nach dessen Tode an den Eigenthumsherren zurück fällt; der Hauptfall. Daher leibfällige Güter, welche nach dem Tode des Inhabers an den Eigenthumsherren zurück fallen, und welche an andern Orten Schupflehen und Fallgüter genannt werden.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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