- Leibzeichen, das
Das Leibzeichen, des -s, plur. ut nom. sing. in den Criminal-Gerichten, besonders Oberdeutschlandes, das zum Beweise einer begangenen Mordthat von dem Ermordeten in das Gericht gebrachte körperliche Zeichen.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.