Leibzeichen, das

Leibzeichen, das

Das Leibzeichen, des -s, plur. ut nom. sing. in den Criminal-Gerichten, besonders Oberdeutschlandes, das zum Beweise einer begangenen Mordthat von dem Ermordeten in das Gericht gebrachte körperliche Zeichen.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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