- Lichtrecht, das
Das Lichtrêcht, des -es, plur. inus. das Recht, durch die Wand seines Nachbarn ein Fenster zu brechen, um dadurch Licht in seinem Gebäude zu bekommen.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Das Lichtrêcht, des -es, plur. inus. das Recht, durch die Wand seines Nachbarn ein Fenster zu brechen, um dadurch Licht in seinem Gebäude zu bekommen.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Lichtrecht — Lichtrecht, das durch Vertrag erworbene Recht, durch eine fremde Wand Fenster brechen zu lassen, um sich in seinem Hause Licht zu verschaffen … Pierer's Universal-Lexikon
Lübisches Recht — Das Lübische Recht (auch Lübsches Recht) war das von der Reichsstadt Lübeck übernommene Recht, das in über 100 Städten im Ostseeraum Geltung erlangte. Das Recht der Stadt Lübeck selbst heißt „Lübeckisches Recht“. Inhaltsverzeichnis 1 Entstehung 2 … Deutsch Wikipedia
Lübsches Recht — Das Lübische Recht (auch Lübsches Recht) war das von der Reichsstadt Lübeck übernommene Recht, das in über 100 Städten im Ostseeraum Geltung erlangte. Das Recht der Stadt Lübeck selbst heißt Lübeckisches Recht . Heinrich der Löwe verlieh Lübeck… … Deutsch Wikipedia
Fensterrecht — (Rechtsw.), 1) im Allgemeinen die Rechtsgrundsätze über Anlegung von Fenstern, bes. nach den Räumen der Nachbargrundstücke hin; 2) Bezeichnung für die dem einen Grundstücksbesitzer gegen den Besitzer des anliegenden, andern Grundstückszuständigen … Pierer's Universal-Lexikon
Fensterrecht — (Lichtrecht), Inbegriff der nachbarrechtlichen Vorschriften, die bei der Anlage von Fenstern und Lichtöffnungen zu beobachten sind. Das Bürgerliche Gesetzbuch hat keine besondern Bestimmungen hierüber erlassen, es gelten vielmehr die allgemeinen… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Bauordnung — Bauordnung, die gesetzlichen Vorschriften, nach welchen Bauwerke ausgeführt werden müssen. Zu einer B. gehören die Bestimmungen über Feuersicherheit, Festigkeit, äußere Form u. Lage der Gebäude; die Festsetzung der Preise für Materialien,… … Pierer's Universal-Lexikon