- Liegetag, der
Der Liegetag, des -es, plur. die -e, im gemeinen Leben, diejenigen Tage, da jemand an einem Orte stille lieget, d.i. sich auf der Reise an einem Orte aufhält. In engerer Bedeutung sind in den Seestädten Liegetage diejenigen Tage, welche ein Schiffer vor der Ein- oder Ausladung unentgeltlich stille liegen muß. Nach deren Verlauf kann er Liegegeld verlangen.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.