- Luntenrecht, das
Das Luntenrêcht, des -es, plur. inus. ein Wort, welches Logau im Scherze von dem Rechte des Stärkern gebraucht, so fern dasselbe bloß auf Geschütz und Gewalt gegründet ist, welches man mit einem ähnlichen Scherze auch wohl das kanonische Recht zu nennen pflegt, als eine Anspielung auf die Kanonen, womit es erworben wird.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.