- Münze (2), die
2. Die Münze, plur. die -n, geprägtes Metall. 1. Eigentlich, wo dieses Wort auf doppelte Art gebraucht wird. 1) Als ein individuelles Nennwort, einzelne Stücke geprägten Metalles zu bezeichnen; in welchem Verstande es doch nur von sogenannten Medaillen, d.i. solchen Stücken geprägten Metalls, welche zum Andenken merkwürdiger Begebenheiten oder Personen veranstaltet worden, gebraucht wird, nicht aber von dem eigentlichen Gelde. Eine Gedächtnißmünze. Zwey Begräbnißmünzen, Denkmünzen, Schanmünzen u.s.f. Drey goldene Münzen. Doch wird es auch von den Geldsorten der vorigen Zeiten, so fern sie nicht mehr gänge und gebe sind, und also nur als Medaillen genutzt werden, auf diese Art gebraucht. Eine Römische Münze, Zwey Blechmünzen. 2) Als ein Collectivum, Geld, d.i. zum Behuf des Handels und Wandels geprägtes Metall, zu bezeichnen; wo der Plural nur von mehrern Arten, von Münzarten oder Münzsorten üblich ist. (a) Überhaupt. Münze schlagen. Gute, falsche Münze. Die Münze absetzen, steigern, erhöhen u.s.f. Jemanden in Silbermünze bezahlen. Acht Groschen Scheidemünze. Ein Gulden Kupfermünze. Jemanden mit gleicher Münze bezahlen, figürlich, ihm Gleiches mit Gleichem vergelten. Schwarze Münze, eine in Baiern bey Bezahlung der Grundzinsen und gerichtlichen Strafen übliche Art zu rechnen, nach welcher 1 Pfund Regensburger in weißer Münze 56/7 Gulden, 1 Pfund Pfennige acht Schillinge, 240 Pfennige oder 11/7 Gulden, 1 Schilling 4 Gr. oder 84/7 Kreuzer, und 1 Groschen 71/2 Pf. oder 21/7 Kreuzer beträgt. Schwarze Münze nannte man ehedem diejenige, welche mit vielem Kupfer vermischt war, zum Unterschiede von der weißen oder feinen Silbermünze. (b) In engerer Bedeutung ist Münze im gemeinen Leben oft so viel als einzelnes Geld, in Niedersachsen klein Geld, in Oberdeutschen Handmünze, im Gegensatze des ganzen Geldes oder größerer Stücke Geldes. 2. Figürlich, das Haus, in welchem Münze gepräget, oder Geld geschlagen wird, mit der ganzen dazu gehörigen Anstalt; die Münzanstalt. Zuweilen auch das Recht, Münze schlagen zu dürfen, das Münzrecht, oder Münzregal, in welchem Verstande es schon in dem Schwabenspiegel vorkommt.
Anm. Im Schwabenspiegel Munzze, im Nieders. Münte, im Angels. Myriet, im Engl. und Dän. Mint, im Schwed. Mynt, im Finnländ. Mynti, im Böhm. Mince; mit einer andern Ableitungssylbe im Nieders. auch Munje, im Wallis. Mwnai, im Engl. Money, im Franz. Monnoio. Gemeiniglich leitet man dieses Wort unmittelbar aus dem Lat. Moneta her, weil es gewiß genug ist, daß das nördliche Europa den Gebrauch des Geldes aus Italien bekommen hat. Das Lateinische Wort soll alsdann bald von monere, bald von dem Hebr. manah, zählen, bald von einem andern Stamme herkommen. Allein, wenn auch unser Münze zunächst aus Moneta gebildet seyn sollte, so gehöret es doch einem alten echt Europäischen Stamme zu. Ihre hat sehr deutlich gezeiget, daß die Münze von dem auf dem Metalle geprägten Zeichen den Nahmen habe, und daß das Wort von dem Schwed. Mynck, Mint, ein Bild, eine Figur, abstammt, welches mit dem Hebr. חמובה ein Bild, von der veralteten Wurzel מון überein kommt. Bey dem Ottfried bedeutet Meina ein Zeichen, im Bretagnischen noch jetzt Man, wo auch Min das Antlitz ist. S. Miene. Ihre beweiset mit mehrern Stellen aus alten Schwedischen Schriften, daß Münze ursprünglich das Gepräge, das Bild des Landesherren auf dem Metalle bedeutet habe, und erst später nach einer sehr gewöhnlichen Figur von dem geprägten Metalle selbst gebraucht worden.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.