- Münzstand, der
Der Münzstand, des -es, plur. die -stände, ein Reichsstand, welcher das Münzrecht besitzet. In engerer Bedeutung sind es diejenigen Reichs- oder Kreisstände, welche eine gewisse Verbindung in Ansehung des Münzwesens unter sich errichtet haben.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.