- Männinn, die
Die Männinn, plur. die -en, ein außer der Zusammensetzung ungewöhnliches Wort, eine Frau, in der niedrigen Sprechart ein Weib, zu bezeichnen. Man wird sie Männinn heissen, darum, daß sie von dem Manne genommen ist, 1 Mos. 2, 23. Es ist nur noch in einigen solcher Zusammensetzungen üblich, welche sich im männlichen Geschlechte auf -mann endigen. Kaufmänninn, Amtmänninn, Hauptmänninn, Rathmänninn, und vielleicht noch in einigen andern, wo es die Frau oder Ehegattinn eines Kaufmannes, Amtmannes u.s.f. ist, wofür man im gemeinen Leben auch wohl sagt, Kaufmannsfrau, Amtmannsfrau u.s.f. In einigen bedeutet es überhaupt eine Person weiblichen Geschlechtes, deren nähere Beschaffenheit durch die erste Hälfte der Zusammensetzung bestimmt wird; eine Landsmänninn, eine weibliche Person, welche mit uns aus Einem Lande gebürtig ist, eine Schiedsmänninn, welche einen Streit entscheidet oder schlichtet. Man muß sich hier genau nach dem Gebrauche richten, weil sich diese Form nur selten anbringen lässet. Von Edelmann sagt man nicht Edelmänninn, sondern Edelfrau, von Bettelmann, Bettelfrau oder Bettelweib, von Trödelmann, Trödelfrau oder Trödelweib, von Miethmann, Miethfrau, von Fuhrmann, Fuhrmannsfrau. Schulmann, Hofmann, Schuldmann, Zimmermann und hundert andere leiden gar keine von diesen Zusammensetzungen, sondern müssen im weiblichen Geschlechte umschrieben werden. Die Frau oder Gattinn eines Schulmannes und so ferner.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.