Markkoth, das

Markkoth, das

Das Markkoth, des -es, plur. die -e, eine im Osnabrückischen übliche Art der Kothe, deren Besitzer Markköther genannt und den Erbköthern entgegen gesetzt werden. Ein Erbköther gibt zu den gemeinen Abgaben den vierten Theil von dem was ein volles Erbe gibt, ein Markköther aber nur den achten. Es bezeichnet einen Köther, der die Markgerechtsamen auf seinem Hause hergebracht, oder ehedem Theil an einer Holzmark gehabt hat. Ein solches Koth wird daselbst auch Winn genannt. Siehe J. F. A. Lodtmann de Jure Holzgraviali S. 21 und 3. Mark. 2. 1).


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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