Marklosung, die

Marklosung, die

Die Marklosung, plur. inus. ein nur in einigen Gegenden übliches Wort. 1) In einigen ist es dasjenige, was man an Kohlen, Eyerschalen u.s.f. unter die Mark- und Gränzsteine legt, und auch das Loszeichen nennet, S. Lesung. 2) In andern ist es eine Art des Näherrechtes, Kraft dessen nichts aus der Mark eines Ortes an einen Fremden verkauft werden darf, oder, wenn es geschehen, wieder zurück gelöset werden kann; wo es auch die Marklösung, ingleichen das Gespielderecht heißt.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Näherrecht — (Abtrieb, Abtrifft, Anfall, Ansprache, Beschüttung, Einsprache, Einstand, Zugrecht, Losung, lateinisch Retractus),[649] die Befugniß einer Person, eine fremde von ihrem Eigenthümer an einen Dritten verkaufte Sache von diesem Dritten, so wie von… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Retrákt — (lat.), Näherrecht, auch Einstand, Abtrieb, Losung etc., im allgemeinen die aus Übereinkunft, Testament oder gesetzlicher Vorschrift entspringende Befugnis jemandes (Retrahént, Nähergelter), eine fremde, von ihrem Eigentümer an einen Dritten… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Näherrecht — Näherrecht,   Zugrecht, Retrạktrecht, aus der mittelalterlichen Gebundenheit des Bodens entstandenes, bis ins 19. Jahrhundert geübtes Recht, gegen Erstattung von Kaufpreis und Aufwendungen verkauften Grundbesitz (auch Grunddienstbarkeiten,… …   Universal-Lexikon

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