Maygassenzins, der

Maygassenzins, der

Der Maygassenzins, des -es, plur. doch nur von mehrern Summen, die -e, eine in einigen Ämtern des Herzogthums Braunschweig übliche Art des Rutscherzinses, welcher in 3 Mariengroschen und 2 Pf. bestehet, und alle Jahre an dem Weihnachtsabend durch einen reitenden Bothen, bey Strafe der Verdoppelung für jeden spätern Tag, in das Amt geliefert werden muß. Der Ursprung der Benennung ist dunkel. Frisch leitet sie von dem Lat. magis ab, gleichsam Magissenzins, da es denn, wenn diese Ableitung erweislich wäre, mit Rutscherzins einerley bedeuten würde.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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