Mitbelehnschaft, die

Mitbelehnschaft, die

Die Mitbelehnschaft, plur. die -en, in dem Lehnrechte, der Zustand, das Verhältniß, da jemand mit einem andern über eine und eben dieselbe Sache die Lehen empfangen hat, dessen Mitbelehnter ist.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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