Mitbelehnschaft, die

Mitbelehnschaft, die

Die Mitbelehnschaft, plur. die -en, in dem Lehnrechte, der Zustand, das Verhältniß, da jemand mit einem andern über eine und eben dieselbe Sache die Lehen empfangen hat, dessen Mitbelehnter ist.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

Игры ⚽ Нужен реферат?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Angriff, der — Der Angriff, des es, plur. die e, das Verbale von angreifen, so wohl die Handlung des Angreifens zu bezeichnen, als auch den Ort, wo etwas angegriffen wird. 1. Die Handlung; und zwar, 1) in der eigentlichen Bedeutung des Verbi. So heißt in den… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Gesammt — Gesammt, adj. alle Theile eines Ganzen, alle Dinge einer Art zusammen genommen. 1) Eigentlich. Mit gesammter Macht, mit der ganzen Macht. Mit gesammter Hand, mit vereinigten Kräften. Der gesammte Rath. Die gesammten Einwohner. Der gesammte Gott,… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Johann Gottlieb Siegel — (* 25. April 1699 in Klosterhäseler; † 1755 in Leipzig) war ein deutscher Rechtswissenschaftler. Inhaltsverzeichnis 1 Leben 2 Werke 3 Literatur 4 …   Deutsch Wikipedia

  • Angriff — Angriff, 1) die Handlung jeder Art des Angreifens; 2) (Criminalr.), der Act der Verhaftnehmung eines Angeschuldigten (erster A.), u. wirklicher Tortur (zweiter A.), s. Tortur; 3) (Kriegsw.), im Allgemeinen jede Annäherung zum wirksamen zu… …   Pierer's Universal-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”