- Antheil, der
Der Antheil, des -es, plur. die -e, ein Theil eines Ganzen, in Beziehung auf dessen Besitzer. 1) In eigentlicher Bedeutung, der Theil eines körperlichen Ganzen, so fern er jemanden angehöret oder bestimmt ist; durch welche Einschränkung es sich von dem bloßen Theil unterscheidet. Mein Antheil an der Erbschaft. Der Antheil der Kinder, oder der Pflichttheil. Er hat noch einen Antheil an dem Hause. Er hat seine zwey Antheile an dem Gute verschenket. In den Bergwerken bedeutet Antheil so viel als ein Bergtheil oder Kux; in andern Fällen nennet man es eine Actie. 2) In figürlicher Bedeutung. (1) Alles dasjenige, was uns von der Vorsehung oder der Natur mitgetheilet worden. Er thut sich den ärgsten Zwang an, die Fröhlichkeit und die Freude, diesen schönen Antheil des Menschen, für nichts zu halten. Der Stolz ist nicht bloß ein Antheil kleiner Seelen. Danke dem Himmel für dein gutes Herz; es ist der liebste Antheil seiner Wohlthaten. (2) Die thätige Verbindung mit Dingen außer uns. Vielen Antheil an den großen Weltbegebenheiten haben. (3) Dasjenige, was man bey Dingen außer sich empfindet. Ich nehme Antheil an deiner Betrübniß, sie gehet auch mir zu Herzen. Ich nehme an eurem Glücke den aufrichtigsten Antheil, Weiße, ich freue mich aufrichtig darüber. Ich nehme keinen Antheil an der ganzen Sache, bekümmere mich nicht darum, sie gehet mich nichts an. Sie nimmt noch gar zu vielen Antheil an den Begebenheiten der Lebendigen, als daß ich ihren baldigen Abschied von der Welt besorgen sollte, Gell.
Anm. Der Plural ist nur in der ersten eigentlichen Bedeutung üblich. Da das einfache Theil bald im männlichen, bald im ungewissen Geschlechte gebraucht wird, so widerfähret solches auch dem zusammen gesetzten Worte Antheil. Der Unterschied rühret vermuthlich aus den Deutschen Mundarten her. In der Niedersächsischen ist Deel, Theil, und alle damit zusammen gesetzte Wörter ungewissen, in der Oberdeutschen aber am häufigsten männlichen Geschlechtes; da nun Antheil in der Bedeutung des Theiles einer Erbschaft am häufigsten in Niedersachsen vorkommt, so hat sich auch in derselben das ungewisse Geschlecht mit im Hochdeutschen eingeschlichen. Daraus lässet sich nun aber wohl nicht die Regel machen, daß Theil, Antheil u.s.f. von körperlichen Dingen gebraucht, ungewissen, von Werken des Geistes aber, männlichen Geschlechtes sey. S. Theil.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.