überantworten — V. (Oberstufe) geh.: jmdn. oder etw. in jmds. Obhut geben Synonym: anvertrauen Beispiel: Die politischen Gefangenen wurden Sondergerichten überantwortet und zum Tode verurteilt. Kollokation: jmdm. eine Aufgabe überantworten überantworten V.… … Extremes Deutsch
überantworten — Vsw übergeben erw. obs. (15. Jh.) Stammwort. Die Zusammensetzung bewahrt eine ältere und nicht recht erklärbare Bedeutung von antworten (Antwort), nämlich übergeben (zur Verantwortung ?). deutsch s. über, s. Antwort … Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache
überantworten — »(der Gerechtigkeit) ausliefern«: Das seit dem 15. Jh. bezeugte zusammengesetzte Verb hat die Bedeutung »übergeben, überlassen« bewahrt, die das einfache Verb »antworten« bis in frühnhd. Zeit hatte (vgl. ↑ Antwort). Es erscheint von Anfang an… … Das Herkunftswörterbuch
überantworten — ü·ber·ạnt·wor·ten; überantwortete, hat überantwortet; [Vt] geschr; 1 jemanden jemandem überantworten ≈ jemanden an jemanden ausliefern <jemanden dem Gericht überantworten> 2 jemanden / etwas jemandem überantworten jemandem die… … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
überantworten — widmen; überlassen; zueignen; zuwenden; spendieren; hingeben; überreichen; gewähren; übergeben; beschenken; bescheren; schenken … Universal-Lexikon
überantworten — abgeben, abliefern, ausgeben, aushändigen, ausliefern, [heraus]geben, in die Hände legen, in die Hand geben, in jmds. Obhut/Verantwortung geben, übergeben, überlassen, überreichen, übertragen, unter jmds. Schutz stellen, zukommen lassen; (geh.):… … Das Wörterbuch der Synonyme
überantworten — über|ạnt|wor|ten (gehoben für übergeben, überlassen); die Gelder wurden ihr überantwortet … Die deutsche Rechtschreibung
etwas überantworten — zu etwas verpflichten … Universal-Lexikon
übergeben — aushändigen; überreichen; herüber reichen; widmen; überlassen; zueignen; zuwenden; spendieren; hingeben; gewähren; überantworten; … Universal-Lexikon
ausliefern — (sich) ergeben; (sich) stellen; übergeben; aushändigen * * * aus|lie|fern [ au̮sli:fɐn], lieferte aus, ausgeliefert <tr.; hat: 1. a) einer anderen Instanz überlassen, in die Gewalt einer anderen Macht geben: der Verbrecher wird an die Polizei… … Universal-Lexikon