Nachbarrecht — Das Nachbarrecht ist Teil des Sachenrechts. Es besteht aus allen Rechtsnormen, die das grundsätzliche Recht des Eigentümers, mit der Sache nach Belieben zu verfahren und jeden Dritten von jeder Einwirkung auszuschließen, mit Rücksicht auf die… … Deutsch Wikipedia
Nachbarrecht — Nachbarrecht, Vorschriften, denen das Eigentum an Grundstücken im privatwirtschaftlichen Interesse des Nachbarn unterworfen ist. Es enthält insonderheit Bestimmungen über den Überbau, die Zufuhr, Abmarkungspflicht, Grenzanlagen, Grenzbaum,… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Nachbarrecht — Nạch|bar|recht, das <Pl. selten> (Rechtsspr.): Gesamtheit der Vorschriften, die das Verfügungsrecht des Eigentümers über sein Grundstück im Interesse benachbarter Grundstückseigentümer beschränken. Dazu: nạch|bar|recht|lich <Adj.>.… … Universal-Lexikon
Überfall (Nachbarrecht) — Das Überfallsrecht ist im deutschen Nachbarrecht das Recht, „Früchte, die von einem Baume oder einem Strauche auf ein Nachbargrundstück hinüberfallen“ (§ 911 BGB) als Eigentum an sich zu nehmen. Das Überfallsrecht ist ein Teil des… … Deutsch Wikipedia
Nachbarrecht — Eigentumsrecht des Nachbarn, geregelt in §§ 906 ff. BGB und im Landesrecht. Neben diesem privaten N. ist das öffentliche N. (z.B. öffentliches Baurecht) zu beachten … Lexikon der Economics
Überbau (Nachbarrecht) — Als Überbau bezeichnet man im deutschen Nachbarrecht ein Gebäude, das über die Grenze zum Nachbargrundstück hinaus ragt, gleichgültig, ob dies unter, auf oder über der Erde geschieht. Liegt ein Überbau gemäß § 912 Abs. 1 BGB vor, also wurde… … Deutsch Wikipedia
Überhang (Nachbarrecht) — Als Überhang (Anries)[1] im Sinne des Nachbarrechts bezeichnet man Wurzeln und Zweige, die über oder in ein Nachbargrundstück hineinreichen. Das Überhangsrecht untergliedert sich in Überhangsrecht (im engeren Sinne), Überfallsrecht, Kapprecht.… … Deutsch Wikipedia
Hammerschlag- und Leiterrecht — Die Hammerschlags und Leiterrechte sind Begriffe aus dem deutschen Nachbarrecht. Das Hammerschlagsrecht erlaubt es einem Grundbesitzer, das Grundstück des Nachbarn zu betreten, um an seinem eigenen Gebäude Reparaturarbeiten auszuführen. Das… … Deutsch Wikipedia
Leiterrecht — Die Hammerschlags und Leiterrechte sind Begriffe aus dem deutschen Nachbarrecht. Das Hammerschlagsrecht erlaubt es einem Grundbesitzer, das Grundstück des Nachbarn zu betreten, um an seinem eigenen Gebäude Reparaturarbeiten auszuführen. Das… … Deutsch Wikipedia
Städtebaugeschichte in Lübeck seit 1864 — Vorlage:Großes Bild/Wartung/Breite mit Einheit Lübeck Überblick vom Turm von St. Petri Die städtebauliche Entwicklung Lübecks seit 1864 verlief rasant. In jeweils wenigen Jahren hat sich Stadt stärker als zuvor in Jahrhunderten verändert.… … Deutsch Wikipedia