Nachbarrecht, das

Nachbarrecht, das

Das Nachbarrêcht, des -es, plur. die -e. 1) Ein Recht, welches jemanden in Ansehung seines Nachbars und dessen Eigenthumes zuständig ist. Z.B. daß, wenn jemand sein Haus verkaufen will, der Nachbar das Näherrecht oder den Vorkauf hat. 2) Das Recht, in einem Dorfe zu wohnen, und in engerer Bedeutung sich in demselben ansässig zu machen, da es denn das ist, was in Städten das Bürgerrecht ist; ohne Plural. Von Nachbar, ein Dorfseinwohner.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Nachbarrecht — Das Nachbarrecht ist Teil des Sachenrechts. Es besteht aus allen Rechtsnormen, die das grundsätzliche Recht des Eigentümers, mit der Sache nach Belieben zu verfahren und jeden Dritten von jeder Einwirkung auszuschließen, mit Rücksicht auf die… …   Deutsch Wikipedia

  • Nachbarrecht — Nachbarrecht, Vorschriften, denen das Eigentum an Grundstücken im privatwirtschaftlichen Interesse des Nachbarn unterworfen ist. Es enthält insonderheit Bestimmungen über den Überbau, die Zufuhr, Abmarkungspflicht, Grenzanlagen, Grenzbaum,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Nachbarrecht — Nạch|bar|recht, das <Pl. selten> (Rechtsspr.): Gesamtheit der Vorschriften, die das Verfügungsrecht des Eigentümers über sein Grundstück im Interesse benachbarter Grundstückseigentümer beschränken. Dazu: nạch|bar|recht|lich <Adj.>.… …   Universal-Lexikon

  • Überfall (Nachbarrecht) — Das Überfallsrecht ist im deutschen Nachbarrecht das Recht, „Früchte, die von einem Baume oder einem Strauche auf ein Nachbargrundstück hinüberfallen“ (§ 911 BGB) als Eigentum an sich zu nehmen. Das Überfallsrecht ist ein Teil des… …   Deutsch Wikipedia

  • Nachbarrecht — Eigentumsrecht des Nachbarn, geregelt in §§ 906 ff. BGB und im Landesrecht. Neben diesem privaten N. ist das öffentliche N. (z.B. öffentliches Baurecht) zu beachten …   Lexikon der Economics

  • Überbau (Nachbarrecht) — Als Überbau bezeichnet man im deutschen Nachbarrecht ein Gebäude, das über die Grenze zum Nachbargrundstück hinaus ragt, gleichgültig, ob dies unter, auf oder über der Erde geschieht. Liegt ein Überbau gemäß § 912 Abs. 1 BGB vor, also wurde… …   Deutsch Wikipedia

  • Überhang (Nachbarrecht) — Als Überhang (Anries)[1] im Sinne des Nachbarrechts bezeichnet man Wurzeln und Zweige, die über oder in ein Nachbargrundstück hineinreichen. Das Überhangsrecht untergliedert sich in Überhangsrecht (im engeren Sinne), Überfallsrecht, Kapprecht.… …   Deutsch Wikipedia

  • Hammerschlag- und Leiterrecht — Die Hammerschlags und Leiterrechte sind Begriffe aus dem deutschen Nachbarrecht. Das Hammerschlagsrecht erlaubt es einem Grundbesitzer, das Grundstück des Nachbarn zu betreten, um an seinem eigenen Gebäude Reparaturarbeiten auszuführen. Das… …   Deutsch Wikipedia

  • Leiterrecht — Die Hammerschlags und Leiterrechte sind Begriffe aus dem deutschen Nachbarrecht. Das Hammerschlagsrecht erlaubt es einem Grundbesitzer, das Grundstück des Nachbarn zu betreten, um an seinem eigenen Gebäude Reparaturarbeiten auszuführen. Das… …   Deutsch Wikipedia

  • Städtebaugeschichte in Lübeck seit 1864 — Vorlage:Großes Bild/Wartung/Breite mit Einheit Lübeck Überblick vom Turm von St. Petri Die städtebauliche Entwicklung Lübecks seit 1864 verlief rasant. In jeweils wenigen Jahren hat sich Stadt stärker als zuvor in Jahrhunderten verändert.… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”