- Nachfröhner, der
* Der Nachfröhner, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Nachfröhnerinn, auch nur im Oberdeutschen, ein Fröhner, d.i. zur Execution berechtigter Gläubiger, welcher einem andern nachstehet; im Gegensatze des Vorfröhners. S. Fröhnen.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.