Nachjahr, das

Nachjahr, das

Das Nachjahr, des -es, plur. die -e, in einigen Gegenden eine Benennung des Gnadenjahres, d.i. des ersten Jahres nach dem Tode eines Erblassers, in welchem dessen Erben noch die völlige Besoldung genießen.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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