- Nachklage, die
Die Nachklage, plur. die -n, in den Rechten, diejenige Klage, welche nach ausgeklagter Sache der Beklagte bey eben demselben Gerichte gegen den Kläger anstellet, S. Gegenklage.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Die Nachklage, plur. die -n, in den Rechten, diejenige Klage, welche nach ausgeklagter Sache der Beklagte bey eben demselben Gerichte gegen den Kläger anstellet, S. Gegenklage.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Gegenklage, die — Die Gêgenklage, plur. die n, in den Rechten, diejenige Klage, welche der Beklagte gegen den Kläger vor eben demselben Gerichte, und wegen eben derselben ausgeklagten Sache anstellet; die Widerklage, Reconventions Klage, ehedem auch die Nachklage … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Vorklage, die — Die Vorklage, plur. die n. 2. Eine vorläufige Klage, d.i. Klage über eine Sache, oder über ein Übel, ehe man noch darüber zu Rede gesetzt wird. Mit der Vorklage kommen, einen begangenen Fehler, ein erlittenes Unglück erzählen, ehe man noch darum… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Widerklage — (Gegenklage, Gegennothdurft, Gegen od. Widerrecht, Reconventio, Petitio mutua), diejenige Klage, welche einer andern, bereits rechtshängigen Klage (Hauptklage, Vorklage, Conventio) gegenüber in demselben Processe u. vor demselben Richter zum… … Pierer's Universal-Lexikon