Vorklage — Vorklage, 1) eine vorläufige Klage, welche zunächst nur einen präjudiciellen Punkt zur Erledigung bringen soll, ehe zur Klage über die Hauptsache (Hauptklage) geschritten wird; 2) eine Klage, auf welche von dem Beklagten eine Gegen od. Widerklage … Pierer's Universal-Lexikon
Gegenklage, die — Die Gêgenklage, plur. die n, in den Rechten, diejenige Klage, welche der Beklagte gegen den Kläger vor eben demselben Gerichte, und wegen eben derselben ausgeklagten Sache anstellet; die Widerklage, Reconventions Klage, ehedem auch die Nachklage … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Widerklage — (Gegenklage, Gegennothdurft, Gegen od. Widerrecht, Reconventio, Petitio mutua), diejenige Klage, welche einer andern, bereits rechtshängigen Klage (Hauptklage, Vorklage, Conventio) gegenüber in demselben Processe u. vor demselben Richter zum… … Pierer's Universal-Lexikon
Widerklage — (Reconventio), diejenige Klage, die der Beklagte gegen den Kläger vor demselben Gericht und in dem nämlichen Verfahren erhebt. In diesem neuen Prozeß ist der Beklagte zugleich Kläger (Widerkläger), der Kläger aber auch Beklagter (Widerbeklagter) … Meyers Großes Konversations-Lexikon