Vorklage, die

Vorklage, die

Die Vorklage, plur. die -n. 2. Eine vorläufige Klage, d.i. Klage über eine Sache, oder über ein Übel, ehe man noch darüber zu Rede gesetzt wird. Mit der Vorklage kommen, einen begangenen Fehler, ein erlittenes Unglück erzählen, ehe man noch darum befragt, oder zur Rede gesetzt wird. 2. In den Rechten ist die Vorklage, an einigen Orten die Conventions-Klage, zum Unterschiede von der Gegenklage, Nachklage oder Reconventions-Klage.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Vorklage — Vorklage, 1) eine vorläufige Klage, welche zunächst nur einen präjudiciellen Punkt zur Erledigung bringen soll, ehe zur Klage über die Hauptsache (Hauptklage) geschritten wird; 2) eine Klage, auf welche von dem Beklagten eine Gegen od. Widerklage …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Gegenklage, die — Die Gêgenklage, plur. die n, in den Rechten, diejenige Klage, welche der Beklagte gegen den Kläger vor eben demselben Gerichte, und wegen eben derselben ausgeklagten Sache anstellet; die Widerklage, Reconventions Klage, ehedem auch die Nachklage …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Widerklage — (Gegenklage, Gegennothdurft, Gegen od. Widerrecht, Reconventio, Petitio mutua), diejenige Klage, welche einer andern, bereits rechtshängigen Klage (Hauptklage, Vorklage, Conventio) gegenüber in demselben Processe u. vor demselben Richter zum… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Widerklage — (Reconventio), diejenige Klage, die der Beklagte gegen den Kläger vor demselben Gericht und in dem nämlichen Verfahren erhebt. In diesem neuen Prozeß ist der Beklagte zugleich Kläger (Widerkläger), der Kläger aber auch Beklagter (Widerbeklagter) …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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