Nachmast, die

Nachmast, die

Die Nachmast, plur. inus. in der Landwirthschaft und dem Forstwesen, die nach der eigentlichen Mast in den Wäldern noch übrige Mast. Schweine in die Nachmast treiben oder schlagen, zur Verzehrung der von den bereits ausgefehmten Schweinen übrig gelassenen Mast.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Nachmast — Nachmast, die Eichel u. Buchmast, wenn sie so reichlich erwachsen ist, daß, nachdem die in die Mast gebrachten Schweine ausgefehmt sind, wieder andere Schweine in den Wald getrieben werden können u. noch ziemlich fett werden …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Eichellesungsrecht — (lat. Jus glandis legendae), das Recht, die in einem fremden Holze wachsenden Eicheln u. andere wildwachsende Früchte zu sammeln u. in seinen Nutzen zu verwenden. Verschieden ist es vom Mastungsrecht. Die Ausdehnung desselben ist nach den… …   Pierer's Universal-Lexikon

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