Nahmkundig

Nahmkundig

Nahmkundig, -er, -ste, adj. et adv. welches gleichfalls im Oberdeutschen und in den Hochdeutschen Kanzelleyen am üblichsten ist, dem Nahmen nach bekannt, deutlich bestimmt. Etwas nahmkundig machen, nahmhaft. Eine nahmkundige (bestimmte, ausdrücklich genannte) Summe Geldes. Eben daselbst wird es auch zuweilen für nahmhaft, so fern es für beträchtlich, ansehnlich, berühmt stehet, gebraucht, welche Bedeutung auch das Schwed. naumkunnig und das Angels. nahmenih hat.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Nahmhaft — Nahmhaft, er, este, adj. et adv. welches auf doppelte Art gebraucht wird. 1. Als ein Nebenwort allein, ohne Comparation, wo etwas nahmhaft machen, es nennen, dessen Nahmen anzeigen ist. Den Thäter zu erfahren und nahmhaft zu machen suchen. Sich… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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