Anzugsgeld, das

Anzugsgeld, das

Das Anzugsgêld, des -es, plur. von mehrern Summen, die -er, dasjenige Geld, welches bey dem Anzuge erleget wird, wenn man sich an einem Orte niederlässet; im Gegensatze des Abzugsgeldes.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Anzugsgeld — (Einzugsgeld, Census oder Gabella immigrationis), die Abgabe, die ehedem von Fremden, die sich in einer Gemeinde (ursprünglich auch in einem Lande) niederlassen wollten, für Aufnahme und Erwerb des Untertanen , bez. Bürgerrechts zu zahlen war.… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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