Nießbrauch — Nießbrauch,der:⇨Nutzungsrecht … Das Wörterbuch der Synonyme
Nießbrauch — Der Nießbrauch ist das unveräußerliche und unvererbliche absolute Recht, die Nutzungen (§ 100 BGB) einer Sache oder eines Rechts zu ziehen (Nießbrauch an Sachen, § 1030 BGB; Nießbrauch an einer Erbschaft, § 1089 BGB). Der Begriff… … Deutsch Wikipedia
Nießbrauch — (Nutznießung, Fruchtnießung, lat. Ususfructus), das dingliche Recht an einer fremden, beweglichen oder unbeweglichen Sache, kraft dessen der Berechtigte befugt ist, die Nutzungen der Sache ganz oder teilweise zu ziehen (§ 1030 des Bürgerlichen… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Nießbrauch — Nießbrauch, das Recht auf Benutzung einer einem Andern gehörigen Sache in der Weise, daß dem Nießbraucher das Recht als ein dingliches Recht auf die Sache selbst eingeräumt ist, der Gebrauch aber nicht mit Schonung der Substanz der Sache (Salva… … Pierer's Universal-Lexikon
Nießbrauch — (Nutznießung. usus fructus), das einer Person zustehende Recht, fremde Sachen ohne Zerstörung der Substanz zu nutzen. Entsteht durch Vertrag oder auch erbrechtlich, namentlich der N. des überlebenden Ehegatten am Vermögen des verstorbenen … Herders Conversations-Lexikon
Nießbrauch — Nieß|brauch 〈m. 1u; unz.; Rechtsw.〉 Nutzungsrecht an fremdem Vermögen, fremden Rechten, bewegl. u. unbewegl. Sachen, wobei die Substanz nicht geschmälert werden darf; Sy Nießnutz [Lehnübersetzung von lat. ususfructus; Nieß... <mhd. niezen,… … Universal-Lexikon
Nießbrauch — brauchen: Das altgerm. Verb mhd. brūchen, ahd. brūhhan, got. brūkjan, mniederl. brūken, aengl. brūcan ist verwandt mit lat. frui »genießen«, lat. fructus »Ertrag, ‹Acker›frucht« (↑ Frucht) und lat. frux, gis »‹Feld›frucht« (↑ frugal). Die… … Das Herkunftswörterbuch
Nießbrauch — 1. Begriff: Höchstpersönliches, nicht veräußerliches und nicht vererbliches Recht, alle ⇡ Nutzungen eines Gegenstandes zu ziehen (§§ 1030 ff. BGB). Die Ausübung des N. kann einem anderen überlassen werden. Die Substanz wird vom N. nicht berührt.… … Lexikon der Economics
Nießbrauch — Nieß|brauch, der; [e]s <zu nießen = genießen> (Rechtssprache Nutzungsrecht) … Die deutsche Rechtschreibung
Mangel der Sache — Der Mangel ist ein zentraler Begriff im Recht der Leistungsstörungen bei verschiedenen Vertragstypen, insbesondere im Kaufrecht, Mietrecht und Werkvertragsrecht. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Kaufrecht 2.1 Sachmangel 2.1.1 … Deutsch Wikipedia