- Nothgeld, das
Das Nothgèld, des -es, plur. doch nur von mehrern Summen, die -er, in den Gerichten einiger Gegenden, z.B. in Bremen, dasjenige Geld, welches zu Abtragung der Criminal-Kosten entrichtet wird. S. das folgende.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.