Nothgericht, das

Nothgericht, das

Das Nothgericht, des -es, plur. die -e, ein noch in einigen, besonders Niedersächsischen Gegenden, übliches Wort, ein Criminal-Gericht zu bezeichnen. Im Hochdeutschen kommt es noch in dem zusammen gesetzten Ausdrucke vor, ein hoch-nothpeinliches Halsgericht hegen, oder halten.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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