- Oberlehensfall, der
Der Oberlehensfall, des -es, plur. die -fälle, eben daselbst, ein Lehensfall, welcher sich in der obern Hand ereignet, d.i. den Lehensherren betrifft; im Gegensatze des Unterlehensfalles.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.