Oberlehensfall, der

Oberlehensfall, der

Der Oberlehensfall, des -es, plur. die -fälle, eben daselbst, ein Lehensfall, welcher sich in der obern Hand ereignet, d.i. den Lehensherren betrifft; im Gegensatze des Unterlehensfalles.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Lehensfall, der — Der Lehensfall, oder Lehnsfall, des es, plur. die fälle, derjenige Fall, da ein Lehen offen oder erlediget wird, oder zu Falle kommt, d.i. dem Lehensherren anheim fällt, es sey nun durch den Tod des Lehenherren oder des Lehenmannes. Jener wird… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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