Lehensfall, der

Lehensfall, der

Der Lehensfall, oder Lehnsfall, des -es, plur. die -fälle, derjenige Fall, da ein Lehen offen oder erlediget wird, oder zu Falle kommt, d.i. dem Lehensherren anheim fällt, es sey nun durch den Tod des Lehenherren oder des Lehenmannes. Jener wird der Oberlehensfall, dieser aber der Unterlehensfall genannt.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Unterlehensfall, der — Der Unterlehensfall, des es, plur. die fälle, im Lehenswesen, ein Lehensfall, welcher sich in der untern Hand ereignet, d.i. eine Veränderung des Lehensmannes; im Gegensatze des Oberlehensfalles …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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