- Oberrichterlich
Oberrichterlich, adj. et adv. dem obersten und höchsten Richter gehörig, in dessen Recht und Würde gegründet. Die oberrichterliche Gewalt. Wofür man auch wohl im Superlativ oberstrichterlich sagt.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.