Obliegenheit — Obliegenheit,die:⇨Aufgabe(2) … Das Wörterbuch der Synonyme
Obliegenheit — Pflicht; Schuldigkeit; Verpflichtung; Agenda (österr.); Verbindlichkeit * * * Ob|lie|gen|heit [ɔp li:gn̩hai̮t], die; , en (geh.): etwas, was zu jmds. [routinemäßig zu erledigenden] Aufgaben, Pflichten gehört: seine Obliegenheiten zur… … Universal-Lexikon
Obliegenheit — Eine Obliegenheit bezeichnet im Schuldverhältnis Pflichten minderen Grades, die vom Gläubiger nicht eingeklagt werden können und bei deren Verletzung sich der Schuldner auch nicht schadensersatzpflichtig macht. Der Schuldner muss die Nachteile… … Deutsch Wikipedia
Obliegenheit — Rechtsbegriff für eine Handlung, deren Vornahme nicht erzwungen werden kann, die zur Abwendung von Rechtsnachteilen im eigenen Interesse jedoch geboten ist, z.B. Mitwirkung des Gläubigers bei der Erfüllung von Verträgen, um nicht in ⇡… … Lexikon der Economics
Gerichtsverwaltung, die — Die Gerichtsverwaltung, plur. die en, das Amt und die Obliegenheit eines Gerichtsverwalters, und in weiterer Bedeutung auch wohl überhaupt die Ausübung der Befugniß Recht zu sprechen … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Mangelrüge — Bei der Mängelrügeobliegenheit nach § 377 HGB (im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Rügepflicht bezeichnet) handelt es sich um einen Sonderregelung des Handelsrechts gegenüber dem allgemeinen Zivilrecht, die beim Handelskauf zur Anwendung kommt … Deutsch Wikipedia
Mängelrüge — Bei der Mängelrügeobliegenheit nach § 377 HGB (im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Rügepflicht bezeichnet) handelt es sich um einen Sonderregelung des Handelsrechts gegenüber dem allgemeinen Zivilrecht, die beim Handelskauf zur Anwendung kommt … Deutsch Wikipedia
Rügepflicht — Bei der Mängelrügeobliegenheit nach § 377 HGB (im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Rügepflicht bezeichnet) handelt es sich um einen Sonderregelung des Handelsrechts gegenüber dem allgemeinen Zivilrecht, die beim Handelskauf zur Anwendung kommt … Deutsch Wikipedia
Vergeltung — Als Vergeltung (lat. Retaliation, eigentlich Wiedervergeltung)[1] bezeichnet man im weitesten Sinn jede Reaktion auf eine vorhergegangene Aktion auf Gegenseitigkeit (Reziprozität). Nach dem Soziologen Richard Thurnwald ist Gegenseitigkeit, die… … Deutsch Wikipedia
Vergeltungsrecht — Als Vergeltung bezeichnet man im weitesten Sinn jede Reaktion auf eine vorhergegangene Aktion auf Gegenseitigkeit (Reziprozität). Nach dem Soziologen Richard Thurnwald ist Gegenseitigkeit, die einen Ausgleich zwischen Leistung und Gegenleistung… … Deutsch Wikipedia