- Ordnen
Ordnen, verb. reg. act. die Folge des Mannigfaltigen nach und neben einander bestimmen. 1. Eigentlich, in Ordnung bringen, einem jeden von mehrern Dingen seine gehörige übereinstimmige Stelle anweisen, zunächst dem Orte, in weiterer Bedeutung aber auch der Zeit und dem Verhältnisse nach. Die Bücher in einer Bibliothek ordnen, in eine gewisse Ordnung stellen. Mehrere Personen nach dem Alter, nach der Größe, nach dem Range ordnen. Die Stimmen in der Musik ordnen. Die Schnitter ordnen das abgeschnittene Getreide in kleine Haufen. Ingleichen in weiterer Bedeutung, nicht nur dem gehörigen Orte und der gehörigen Zeit nach, sondern auch dem gehörigen Verhältnisse nach bestimmen. Der Verstand muß mit seinen Einsichten die Neigungen des Willens leiten und ordnen, Gell. Gott regieret und ordnet die allgemeinen und besondern Schicksale des Menschen. Die geordnete Selbstliebe, im Gegensatze der ungeordneten. 2. In engerer Bedeutung. 1) Die Handlungen anderer ordnen; wofür doch in den meisten Fällen die zusammen gesetzten anordnen und verordnen üblicher sind. Wie ich den Gemeinen in Galatia geordnet habe, 1 Cor. 16, 1, d.i. verordnet, befohlen. Ihr ordnet der Festtage zu viel. 2) Zu Führung und Verwaltung eines Amtes Befehl und Befugniß ertheilen; wofür jetzt gleichfalls zuweilen verordnen gebraucht wird. Gott hat geordnet die Herrschaften, Sir. 17, 14. Die Apostel ordneten ihnen hin und her Ältesten in den Gemeinen, Apostelg. 14, 23. Daß ich dich ordne zum Diener und Zeugen, Kap. 26, 6. Von der feyerlichen Verordnung und Einsetzung zum gottesdienstlichen Lehrer ist in den protestantischen Kirchen das verwandte aber Lat. ordiniren üblich.
Daher die Ordnung, S. solches sogleich besonders.
Anm. Im Tatian ordinon, im Lat. ordinare. Es ist vermittelst der Endsylbe -nen entweder das Factitivum von einem veralteten Neutro orden, oder auch das Intensivum von dem noch bey dem Stryker befindlichen orden, für ordnen. Ordnen ist aus ordenen wie Ordnung aus Ordenung zusammen gezogen.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.