Pfahlgericht, das

Pfahlgericht, das

Das Pfahlgericht, des -es, plur. die -e, eine in einigen Gegenden übliche Benennung, eine Art eines Gerichtes, und einer Gerichtbarkeit, welche sich nur über einen bloßen Hof in eines andern Gebieth erstrecket; das Zaungericht, von den Zäunen und Pfählen, womit die Bauerhöfe eingeschlossen sind.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Pfahlgericht — (Zaungericht), Gericht, dessen Competenz sich nur über das Dorf selbst, nicht über dessen Flur u. zwar meist nur in der Weise erstreckt, daß vor dasselbe lediglich geringere Rüge sachen, Grenzdifferenzen etc. gehören …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Zaungericht, das — Das Zaungericht, des es, plur. die e, an einigen Orten, eine Art der niedern Gerichtsbarkeit, welche sich über einen bloßen Hof in eines andern Gebieth erstreckt, so weit nehmlich des Hofes Zaun gehet. Es wird daher auch das Pfahlgericht genannt …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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