- Pfandsaß, der
Der Pfándsáß, des -ssen, plur. die -ssen, in einigen Gegenden, der Pfandesinhaber eines unbeweglichen Gutes, welcher dasselbe unterpfändlich besitzet. S. Saß.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Der Pfándsáß, des -ssen, plur. die -ssen, in einigen Gegenden, der Pfandesinhaber eines unbeweglichen Gutes, welcher dasselbe unterpfändlich besitzet. S. Saß.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Pfandsaß — Pfandsaß, der ein Grundstück unterpfändlich besitzt u. benutzt … Pierer's Universal-Lexikon