Pfandschilling, der

Pfandschilling, der

Der Pfandschilling, des -es, plur. doch nur von mehrern Summen, die -e. 1) Diejenige Summe Geldes, welche man auf ein Pfand bekommen, oder gegen ein Unterpfand aufgenommen hat, von Schilling, eine Summe Geldes; in einigen Gegenden der Pfandpfennig. 2) Auch dasjenige Geld, welches für eine abgepfändete Sache zur Strafe, oder zur Ersetzung des Schadens von dem Gepfändeten erleget wird. 3) In einigen Gegenden ist es auch dasjenige Geld, welches der Richter für die Einwilligung in ein verschriebenes Unterpfand bekommt.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Bogislaw VIII. — Bogislaw VIII. († 1418) war Herzog von Pommern und ältester Sohn Herzog Bogislaws V. († vor 24. April 1374) aus dessen zweiter Ehe mit Adelheid, Tochter des Herzogs Ernst I. von Braunschweig Grubenhagen. Bogislaw stand nach dem Tode des Vaters… …   Deutsch Wikipedia

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