- Pflaster (1), das
1. Das Pflaster, des -s, plur. ut nom. sing. Diminut. das Pflästerchen, Oberd. das Pflästerlein, ein zäher Teig, womit man einen andern Körper überziehet; doch nur in einer doppelten Bedeutung. 1. Ein zäher aus allerley Heilmitteln, gemeiniglich von harziger oder fettiger Art, bereiteter Teig, welchen man auf einer biegsamen ebenen Fläche ausdehnet, um ihn über einen schadhaften Theil zu legen. 1) Eigentlich, von der Materie, welche man auf solche Art ausdehnet. Das Pflaster aufstreichen. Das Wachspflaster, Blasenpflaster, Wundpflaster, Brustpflaster u.s.f. Pflaster unterscheidet sich von der Salbe durch die größere Consistenz oder Festigkeit. 2) Auch das auf ein Stück Leinwand, Leder u.s.f. gestrichene Pflaster dieser Art. Ein Pflaster auf eine Wunde legen. Das Pflaster auflegen, abnehmen. Zwey Pflaster schmieren oder streichen. Das Schönpflästerchen. 2. In einigen Gegenden wird auch der Mörtel, oder Gyps, womit die Mäurer die Wände und Decken der Zimmer überziehen, das Pflaster genannt, womit auch das Engl. Plaister, das Holländ. Plaester und Pleyster, und das Franz. Plâtre, welches Gyps überhaupt bedeutet, überein kommt.
Anm. In der ersten Bedeutung im Nieders. Pflaster, im Angels. Plaster, im Schwed. Plåster, im Böhm. Flastr. Es ist wohl durch Weglassung der ersten Sylbe aus dem Griech. und Lat. Emplastrum, εμπλασρον, entlehnet, wofür die Franzosen vollständiger Emplatre sagen. S. auch das folgende.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.