- Pflaster (2), das
2. Das Pflaster, des -s, plur. ut nom. sing. der mit Steinen belegte Fußboden, zunächst wohl, ein mit ebenen, flachen Steinen belegter Fußboden, hernach aber auch ein jeder auch mit Feldsteinen ausgesetzter Boden. Das Gassenpflaster. Das Pflaster eines Hofes, eines Vorsaales. Das Pflaster machen, oder legen. Das Pflaster ausbessern. Das Pflaster aufheben, die Steine, woraus es bestehet, heraus nehmen. Es ist in dieser Stadt ein heißes, ein hartes, ein theures Pflaster, sagt man im gemeinen Leben, wenn an einem Orte die Lebensmittel theuer sind. Das Pflaster treten, müßig auf den Gassen herum gehen.
Der wie ums Tagelohn das Pflaster pflegt zu treten,
Canitz.
S. Pflastertreter. Im Oberdeutschen wird auch ein Ästrichboden ein Pflaster genannt, da es denn zu der zweyten Bedeutung des vorigen Wortes gehöret.
Anm. Im Nieders. Plaster. Es ist mit Flötz, platt, Platte, Platz, Platea, und andern dieses Geschlechtes, in welchen der Begriff der Breite und Ebene herrschet, genau verwandt, wovon im Grunde auch das vorige und dessen Griechisches Original abstammet. Im Ital. heißt Piastra ein Pflasterstein. Da das b und p vor den flüssigen Mitlautern l und r sehr oft nur ein müßiger Vorschlag ist, so gehören auch das Ital. Lastro, und mittlere Lat. Lastra, ein Pflasterstein, und das mittlere Lat. Lastrum, die Grundfläche, der Fuß einer Säule, so wie das Lat. latus, breit, und Latus, die Seite, mit hierher.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.