- Rückstellig
Rückstellig, adj. et adv. welches nur im Oberdeutschen gangbar ist. 1) Für rückständig. Rückstellige Steuern. 2) Für rückgängig. Eine Sache rückstellig machen, rückgängig, sie hintertreiben.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Rückstellig, adj. et adv. welches nur im Oberdeutschen gangbar ist. 1) Für rückständig. Rückstellige Steuern. 2) Für rückgängig. Eine Sache rückstellig machen, rückgängig, sie hintertreiben.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Hinterstellig — * Hinterstêllig, adj. et adv. welches aber nur im Oberdeutschen üblich ist. 1) Für hinterlistig, nachstellend; in welchem Verstande es Frischlin nach dem Frisch gebraucht. 2) Rückstellig, rückständig, noch ausstehend. Hinterstellige Gelder,… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Rückständig — Rückständig, adj. et adv. von solchen Abgaben oder Geldsummen noch außen stehend. Rückständige Steuern. Im Oberd. auch hinterständig, rückstellig, Nieders. ruggstellig, ruggstendig. Auch von Personen, rückständig seyn, noch Rückstände zu bezahlen … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Stellig — Stêllig, adj. et adv. welches für gestellt nur in den Zusammensetzungen Hinterstellig, Rückstellig, Vorstellig, Werkstellig u.s.f. üblich ist, S. dieselben … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart