Gerichtsschuldheiß, der — Der Gerichtsschuldheiß, des en, plur. die en, der Schuldheiß, welcher im Nahmen des Landesfürsten das Richteramt verwaltet, und an andern Orten Richter, Präsident, Stadtvogt, Gerichtsvogt u.s.f. genannt wird. Auch auf den Dörfern gibt es zuweilen … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Rüger, der — Der Rüger, des s, plur. ut nom. sing. derjenige, welcher ein Verbrechen rüget, d.i. bey dem Richter anzeiget, in einigen Gegenden. Im Herzogthum Gotha sind solche verordnete Personen, welche die Vergehungen ihrer Nachbarn bey der Obrigkeit… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Rüge — Eine Rüge ist ein tadelndes Urteil, das eine Missbilligung zum Ausdruck bringt. Im Rechtsverkehr muss eine Rüge meist gewisse Formerfordernisse erfüllen (etwa Schriftlichkeit), um als formelle Beanstandung Wirksamkeit zu erlangen. Die Rüge hat… … Deutsch Wikipedia
Rüge — Rüge, tadelndes Urteil, namentlich eines Vorgesetzten dem Untergebenen gegenüber; dann die Anzeige eines geringen Vergehens zum Zweck der gewöhnlichen Bestrafung. Zur Aburteilung eines solchen diente ehedem in vielen deutschen Ländern das… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Rüge — Rüge, Anklage; Bestrafung; Tadel; daher [441] Rügen, 1) beschuldigen, anklagen; 2) strafen; 3) tadeln. Rügegericht (Rügeamt), an manchen Orten ein mit bäuerlichen Beisitzern besetztes Gericht, bei welchem die Rügen, Injurienklagen, Vergehen… … Pierer's Universal-Lexikon