Rügemeister, der

Rügemeister, der

Der Rügemeister, des -s, plur. ut nom. sing. an einigen Orten, der Richter in einem Rügegerichte von geringerer Art, besonders auf dem Lande, wo der Schuldheiß oder Bauermeister zuweilen diesen Nahmen führet.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Rüge — Eine Rüge ist ein tadelndes Urteil, das eine Missbilligung zum Ausdruck bringt. Im Rechtsverkehr muss eine Rüge meist gewisse Formerfordernisse erfüllen (etwa Schriftlichkeit), um als formelle Beanstandung Wirksamkeit zu erlangen. Die Rüge hat… …   Deutsch Wikipedia

  • Rüge — Rüge, tadelndes Urteil, namentlich eines Vorgesetzten dem Untergebenen gegenüber; dann die Anzeige eines geringen Vergehens zum Zweck der gewöhnlichen Bestrafung. Zur Aburteilung eines solchen diente ehedem in vielen deutschen Ländern das… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Rüge — Rüge, Anklage; Bestrafung; Tadel; daher [441] Rügen, 1) beschuldigen, anklagen; 2) strafen; 3) tadeln. Rügegericht (Rügeamt), an manchen Orten ein mit bäuerlichen Beisitzern besetztes Gericht, bei welchem die Rügen, Injurienklagen, Vergehen… …   Pierer's Universal-Lexikon

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