- Rathsbothe, der
Der Rathsbothe, des -n, plur. die -n, ein Bothe, welcher den Willen oder die Briefe eines Raths-Collegii, noch häufiger aber eines Stadtrathes, überbringet, der in eines Stadtrathes Eid und Pflichten stehet. S. 3 Rath 3. 2) 3).
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.