Rathsfähig

Rathsfähig

Rathsfähig, -er, -ste, adj. et adv. fähig, ein Mitglied eines Raths-Collegii, und besonders eines Stadtrathes, zu werden. Daher die Rathsfähigkeit.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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