- Rathsfähig
Rathsfähig, -er, -ste, adj. et adv. fähig, ein Mitglied eines Raths-Collegii, und besonders eines Stadtrathes, zu werden. Daher die Rathsfähigkeit.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Rathsfähig, -er, -ste, adj. et adv. fähig, ein Mitglied eines Raths-Collegii, und besonders eines Stadtrathes, zu werden. Daher die Rathsfähigkeit.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Gewerbe [1] — Gewerbe, 1) jedes Geschäft, wodurch derjenige, welcher dasselbe betreibt, seinen Unterhalt erwerben will; 2) im engeren Sinne so v.w. Handwerk. G. im engern Sinne werden betrieben von Einzelnen od. ganzen Genossenschaften, die mit bestimmten… … Pierer's Universal-Lexikon