- Rathsflagge, die
Die Rathsflagge, plur. die -n, auf den Flotten, diejenige Flagge, vermittelst deren die Schiffs-Capitäne zum Schiffrathe auf das Admirals-Schiff berufen werden, und welche bald weiß, bald blau ist.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.