- Rauchwerken
* Rauchwêrken, verb. reg. act. welches nur im Forstwesen einiger Gegenden üblich ist. Einen gefällten Baum rauchwerken, d.i. alle Zweige und Äste von demselben abschlagen lassen. Ein gerauchwerkter Stamm, der seiner Zweige und Äste beraubt worden. Es scheinet, daß daselbst auch Rauchwerk von eben diesem aus abgehauenen Zweigen und Ästen bestehenden Abfalle üblich sey. Es stammet von dem Beyworte rauch ab, so fern dasselbe auch mit Laub und Zweigen versehenen bedeutet, S. Rauch, adj. 1 und Rauchholz.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.