Rechtsbeständig

Rechtsbeständig

Rêchtsbeständig, -er, -ste, adj. et adv. so daß es nach den Rechten, ingleichen vor Gericht bestehen kann. Ein rechtsbeständiger Vergleich. So auch die Rechtsbeständigkeit.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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