Rechtshängig

Rechtshängig

Rêchtshängig, adj. et adv. gleichfalls von Recht, Gericht, vor Gericht oder bey dem Gerichte anhängig. Eine rechtshängige Sache, welche bey dem Gerichte klagbar angebracht und noch nicht abgeurtheilet ist.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • rechtshängig — rẹchts|hän|gig (gerichtlich noch nicht abgeschlossen) …   Die deutsche Rechtschreibung

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