Regierungssache, die

Regierungssache, die

Die Regīerungssáche, plur. die -n, eine jede Sache, welche die Regierung eines Staates, die Ausübung der höchsten Gewalt in demselben betrifft. In engerer Bedeutung, eine Sache, welche unmittelbar die Beförderung des gemeinen Wesens betrifft. Im engsten Verstande, eine Sache, welche vor ein Regierungs-Collegium gehöret.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

Игры ⚽ Поможем написать курсовую

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • -sache — sa|che [zaxə], die; , n <Suffixoid>: 1. Angelegenheit, die von dem im Basiswort Genannten abhängt, davon im Wesentlichen bestimmt wird: Ansichtssache; Geschmackssache; Glück[s]sache; Nervensache; Routinesache; Übungssache; …   Universal-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”